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From the magazine ZKE-RMA 2/2015 | S. 173-179 The following page is 173

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Andere Rechtsbereiche (November 2014 bis Februar 2015)

ÜR 41-15

Keine Dispensation vom Sexualkundeunterricht

BGer 2C_132/2014 und 2C_133/2014 vom 15. November 2014 (d):

1. Praxisgemäss stellt die Verpflichtung, im Rahmen der obligatorischen staatlichen Schule an einem Unterricht teilzunehmen, der mit den eigenen (religiösen oder atheistischen) Weltanschauungen in Widerspruch steht, einen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar. 2. Weiter ist hier von einem Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern (als Teilgehalt des Familienlebens gemäss Art. 13 Abs. 1 BV) auszugehen, da der beanstandete Unterricht die moralischen und ethischen Überzeugungen der Eltern verletzen kann. 3. Ein Anspruch auf Dispensation vom obligatorischen Schulunterricht besteht vor allem für die Einhaltung religiöser Ruhetage oder die Teilnahme an religiösen Festen, sofern durch die Dispensation ein geordneter und effizienter Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Demgegenüber sind Dispensationen von einzelnen Unterrichtsfächern mit Blick auf die grosse…

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