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From the magazine ZKE-RMA 4/2015 | S. 316-325 The following page is 316

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (März bis Juni 2015) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 89-15

Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung

BGer 5A_707/2014 vom 14. April 2015 (d):

1. Beistandschaft nach Art. 394 und 395 ZGB ohne Beschränkung der Handlungsfähigkeit; Entzug des Zugriffs auf das bei der Berufsbeistandschaft zu errichtende «Betriebskonto». 2. Der Betroffene selber und sein bisheriger Beistand haben beide anerkannt, dass ein Schwächezustand (psychische Erkrankung/Zwangsstörung) vorliegt. Verzicht auf Begutachtung im kantonalen Verfahren. 3. Es wurde praktisch die mildeste Form der Verbeiständung gewählt, die gegen den Willen des schutzbedürftigen Beschwerdeführers angeordnet werden konnte. 4. Nicht näher erläuterte «erhebliche politische Differenzen» genügen nicht, um eine Person als Beistand abzulehnen.

Aus der Zeitschrift ZKE-RMA 4/2015 | S. 316-325 Es folgt Seite № 317

ÜR 90-15

Begleitbeistandschaft und Verhältnismässigkeitsgrundsatz

BGer 5A_795/2014 vom 14. April 2015 (d):

1. Selbs…

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