Direkt zum Inhalt

From the magazine ZKE-RMA 6/2015 | S. 471-476 The following page is 471

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Juli bis Oktober 2015) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 143-15

Beistandschaft – Tragweite von Art. 392 ZGB

BGer 5A_356/2015 vom 26. Juni 2015 (f):

1. Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung und Beschränkung der Handlungsfähigkeit. 2. Subsidiarität und Proportionalität (BGE 140 III 49). 3. Gemäss Art. 392 ZGB kann die KESB von sich aus das Erforderliche vorkehren, falls die Errichtung einer Beistandschaft offensichtlich unverhältnismässig erscheint. Diese Bestimmung ist einschränkend auszulegen und kann nicht dazu dienen, Beistandschaften allgemein zu umgehen, um private Beauftragte einzusetzen oder selber direkt zu intervenieren. 4. Der Beschwerdeführer leidet an einer nicht-organischen Psychose und ist völlig unfähig, seine Angelegenheiten selber zu besorgen. Zudem gefährdet er seine Ehefrau, indem er die zu ihrer Unterstützung errichtete Beistandschaft systematisch behindert. 5. Die kantonale Sachverhaltsfeststellung wird nicht bestritten, sodass die…

[…]