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From the magazine ZKE-RMA 5/2016 | S. 411-415 The following page is 411

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Mai bis August 2016) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 112-16

Beschwerdebefugnis der Tochter der Verbeiständeten

BGer 5A_729/2015 vom 17. Juni 2016 (d):

1. Eine umfassend verbeiständete Person ist prozessfähig, soweit ihre eigene Handlungs- und Prozessfähigkeit im Streit liegt (ÜR 103-14), nicht aber bezüglich der Person des Prozessbeistands. 2. Die an einer fortgeschrittenen Demenz­erkrankung leidende Verbeiständete konnte ihre Tochter nicht mehr bevollmächtigen, das Verfahren in ihrem Namen zu führen (vgl. ÜR 35-12). 3. Soweit die Tochter Interessen ihrer Mutter geltend macht, ist sie nicht legitimiert, im eigenen Namen Beschwerde zu führen (Art. 76 Abs. 1 BGG); ein Fall von Prozessstandschaft ist nicht gegeben. Die Ausnahmebestimmung von Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB gilt nur für den kantonalen Rechtsweg und nicht für das Verfahren vor Bundesgericht (ÜR 60-16, 58-16, 52-16, 147-15, 146-15, 99-15). 4. Auch aus Art. 401 Abs. 2 ZGB (Berücksichtigung…

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