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From the magazine ZKE-RMA 6/2016 | S. 454-462 The following page is 454

Interessenkollisionen im Kindesunterhaltsrecht?

Berührungspunkte zwischen dem Kindesunterhaltsrecht und dem Kindesschutzrecht

Der Beitrag kommt zum Schluss, dass beim alleine oder gemeinsam sorgeberechtigten Elternteil, welcher wirtschaftlich «Anspruch» auf Betreuungsunterhalt hat und das Kind im Unterhaltsverfahren vertreten möchte, eine Interessenkollision vorliegt. Nach Ansicht der Verfasser kann dieser Elternteil das Kind gleichwohl vertreten. Eine weitergehende, spezifische Fragestellung stellt sich bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort ist fraglich, ob ein Elternteil alleine das Kind vertreten und gegen den anderen Elternteil auf Leistung von Unterhalt klagen darf. Diese Frage wird im vorliegenden Beitrag bejaht. Würde diese Frage verneint, bestünde eine Interessenkollision zwischen dem präsumtiv unterhaltspflichtigen Elternteil und dem Kind. Die Rechtslehre ist sich uneinig, ob dann eine Beistandschaft für das Kind errichtet werden müsste bzw. die KESB handeln müsste.

Conflit d’intérêts en matière d’entretien de l’enfant?

Points de contact entre le droit de l’entretien de l’enfant et…

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