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From the magazine ZKE-RMA 3/2017 | S. 233-257 The following page is 233

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2017) / Kindesverhältnis

1. Kindesverhältnis

1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses

ÜR 70-17

Verspätete Vaterschaftsklage

BGer 5A_423/2016 vom 7. März 2017 (f):

1. Vaterschaftsklage nach Ablauf der Frist gemäss Art. 263 ZGB. Vergleich mit BGer 5A_518/2011 (ÜR 10-13). 2. Die Vaterschaft war seit 1982, spätestens 1990 bekannt. Die Beschwerdeführerin (geb. 1964) hatte alle Zeit, die Einträge im Zivilstandsregister zu prüfen und den (faktischen) Vater aufzufordern, sie förmlich als Tochter anzuerkennen. 3. Eine absolut bestimmte und relativ kurze Befristung der Vaterschaftsklage kann Art. 8 EMRK verletzen (ÜR 1-13), aber der biologischen Realität gebührt nicht generell Vorrang vor der Rechtssicherheit. 4. Art. 263 Abs. 3 ZGB erlaubt eine Fristwiederherstellung aus wichtigen Gründen ohne jegliche zeitliche Beschränkung, was eine restriktive Handhabung gebietet. Ein wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn das volljährige Kind seine Abstammung nur mittels DNA-Analyse nachweisen kann, die erst als Ergebnis eines…

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