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From the magazine ZKE-RMA 6/2017 | S. 525-531 The following page is 525

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Mai bis August 2017) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 156-17

Art und Umfang der Beistandschaft

BGer 5A_761/2016 vom 20. Juni 2017 (d):

1. Zuständig für die Anordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist die KESB am Wohnort, wobei diese Zuständigkeit bis zum Abschluss des Verfahrens erhalten bleibt (Art. 442 Abs. 1 ZGB). Der Umzug der Betroffenen aus dem Aus der ZeitschriftZKE-RMA 6/2017 | S. 525-531 Es folgt Seite № 526Kanton Zürich in den Kanton Thurgau berührt die örtliche Zuständigkeit der Zürcher Behörden nicht. 2. Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 und 393 ZGB; keine Beschränkung der Handlungsfähigkeit, aber Unterbindung des Zugriffs auf sämt­liche Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Kontos in eigener Verwaltung; Art. 395 Abs. 3 ZGB). 3. Der Beschwerdeführer leidet an paranoider Schizophrenie. In Phasen, in denen er den ärztlichen Weisungen folgt, kann er sich selber um seine Belange kümmern…

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