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From the magazine ZKE-RMA 3/2018 | S. 218-223 The following page is 218

Auswirkungen einer IV-­Berentung des Pflegevaters auf die Finanzierung des Pflegeplatzes eines bevormundeten Kindes

Aus der Beratungspraxis der SVBB1

Überlässt eine Vormundin das bevormundete Kind den Grosseltern, ohne im Pflegevertrag eine Unterhaltsfinanzierung vorzusehen, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Pflegeverhältnis vor. Erlangt ein Pflegeelternteil während der Dauer der Pflege einen Anspruch auf IV-Berentung, hat er für ein unentgeltlich betreutes Pflegekind auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente. Wurde der Unterhalt des Kindes vor der Berentung im Rahmen eines Sozialhilfebudgets der Pflegeeltern mitfinanziert und ist die Frage der Unentgeltlichkeit offen, vermag die Sozialhilfebehörde nicht durch einseitige Einstellung der Sozialhilfe für das Kind eine IV-Kinderrente zu präjudizieren. Mangels einer Koordinationsnorm müssen sich diesfalls Sozialhilfe und Sozialversicherungsanstalt absprechen.

Incidences d’une rente AI en faveur du père nourricier sur le financement du placement d’un enfant sous tutelle

Lorsqu’une tutrice confie un enfant sous tutelle à ses grands-parents sans prévoir de financement dans le…

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