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From the magazine ZKE-RMA 4/2018 | S. 311-318 The following page is 311

Aufgaben der Beistandsperson bei einem Pflegevertrag für eine freiwillige Einrichtung eines Pflegeverhältnisses

Pflegeverhältnisse sind bei freiwilligen Platzierungen seitens der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts vertraglich zu vereinbaren. Beistände können von ihrem Auftrag und ihrer Rolle her nie Pflegeverträge abschliessen. Sie können aber bei entsprechenden Mandaten nach Art. 308 Abs. 1 oder Abs. 2 ZGB die Eltern bei den Vertragsverhandlungen begleiten und unterstützen. Wenn die Inhaber der elterlichen Sorge den Pflegevertrag unterschreiben, schulden sie im Prinzip auch das Pflegegeld. Sie haben auch die notwendigen Versicherungen für die Pflegeeltern abzuschliessen und mit der Ausgleichskasse und den anderen Versicherungen abzurechnen. Diese Aspekte sollten auch im Pflegevertrag sichtbar sein. Einkünfte von Personen, welche ein Kind in Familienpflege (Dauer-, Wochen-, und Bereitschaftspflege im Haushalt der Pflegeeltern [Art. 4 PAVO]) betreuen, sind massgebender Lohn. Dafür muss mit der Ausgleichskasse abgerechnet werden. Gleichzeitig ist…

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