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From the magazine ZKE-RMA 3/2020 | S. 257-260 The following page is 257

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Januar bis April 2020)

ÜR 89-20

Steuerabzug für Unterhaltsleistungen zugunsten von Kindern unter Vormundschaft

BGer 2C_139/2019 vom 18. Dezember 2019 (d):

1. Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. c sowie Art. 23 lit. f i.V.m. Art. 24 lit. e DBG sind Kinderalimente absetzbar bei der leistenden und steuerbar bei der empfangenden Person. Da die Abzugsfähigkeit für Beiträge besteht, die «an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge stehenden Kinder» bezahlt werden, kann nur Minderjährigenunterhalt zum Abzug gebracht werden (BGE 133 II 305 E. 9.2). 2. Nachdem die sorgeberechtigte Mutter verstorben ist, sind die Kinder unter Vormundschaft gestellt und bei einer Pflegefamilie platziert worden. In Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass – trotz Anknüpfung an der elterlichen Sorge – auch Unterhaltsleistungen des Vaters zugunsten von unter Vormundschaft stehenden Kindern steuerlich abzugsfähig sind. 3. Gemäss dem Kongruenzprinzip wären die vom Vater…

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