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From the magazine ZKE-RMA 3/2020 | S. 268-268 The following page is 268

Neue Rechtsprechung

Das Bundesgericht hat am 7. April 2020 entschieden, dass das Führen von Beistandschaften durch private Fachbeistände in AHV-beitragsrechtlicher Hinsicht als selbstständige Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist (BGer 9C_669/2019 vom 7. April 2020). Die KOKES wird diese Praxisänderung zum Anlass für eine Überprüfung ihrer Empfehlungen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nehmen, die 2010 zu Handen der kantonalen Aufsichtsbehörden publiziert worden sind.

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