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Prof. Dr. iur. Adrian Künzler

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Verhältnis der Information Dritter nach Art. 452 ZGB zum Zeitpunkt der Wirkung des Erlöschens der Vollmacht nach Art. 37 OR

Mit der Neuregelung der Bestimmungen über die Veröffentlichung und die Wirkung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes kann im Allgemeinen eine Massnahme des Erwachsenenschutzes Dritten, auch wenn sie gutgläubig sind, entgegengehalten werden. Der vorliegende Beitrag erörtert, weshalb diesem Grundsatz im Bereich des Stellvertretungsrechts – welches bestimmt, dass der Bevollmächtigte den…