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Dr. iur. Philip Mani

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Die Subrogation des Unterhaltsanspruchs infolge öffentlicher Unterstützung

Nach herrschender Lehre fällt bei Abänderungen von voll bevorschussten Rechtstiteln dem Gemeinwesen die Beklagtenrolle (Passivlegitimation) zu, was vom Autor infolge der hier aufgezeigten Interessenkollision als unzweckmässig erachtet wird. Die heute in der Praxis zur Entledigung der Beklagtenrolle verwendete Rückzession des Unterhaltsanspruchs an den ursprünglich Berechtigten während der Dauer…