Direkt zum Inhalt

lic. iur. Simone Gerber

Alle Beiträge

Kindesschutzmassnahmen im «niederschwelligen» Bereich – Möglichkeiten und Grenzen

In der Praxis sind sogenannt niederschwellige Kindesschutzmassnahmen vielseitig einsetzbar. Damit diese im Gesetz bewusst offen und unbestimmt formulierte Intervention im Einzelfall wirksam Anwendung finden kann, gilt es jedoch einige Grundsätze zu beachten. Die konkrete Ausgestaltung wirft v.a. in den Bereichen der Wahl des Inhaltes, der Formulierung, der Umsetzung, der Überwachung und der…