Direkt zum Inhalt

Urs Vogel

Alle Beiträge

Die Berufsbeistandschaften unter dem revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Die Umsetzung des revidierten Rechts erfordert eine stetige Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften mit dem Ziel, eine optimale Mandatsführung unter Beachtung der Partizipation und Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu erreichen. Dafür sind Fragen der Spezialisierung in der Mandatsführung zu klären, Arbeitsbedingungen zu überprüfen und konkurrenzfähig zu gestalten, neue Formen der…
Sandra Wey dipl. Sozialpädagogin HFS, Urs Vogel
ZKE-RMA 6/2022 | S. 501

Standards de qualité pour l’organisation des services des curatelles professionnelles

La Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes (COPMA) a élaboré, en collaboration avec la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales, l’Association des Communes Suisses et l’Association suisse des curatrices et curateurs professionnels, des recommandations relatives à l’organisation des services des curatelles professionnelles. Les recommandations…

Qualitätsstandards für die Organisation von Berufsbeistandschaften

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat unter Mitwirkung der Sozialdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Gemeindeverbands und des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften erarbeitet. Die Empfehlungen haben zum Ziel, die Unterstützung für schutzbedürftige Personen zu verbessern, indem die Arbeitsbedingungen…

Verabreichung von Medikamenten in Anwendung von Zwang bei Personen unter fürsorgerischer Unterbringung ausserhalb einer psychiatrischen Klinik

Die Behandlung einer psychischen Störung im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung bei einer urteilsunfähigen Person, die in einer anderen Einrichtung als einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 377 ff. ZGB. Die in einer Patientenverfügung erteilte Zustimmung für die Anwendung von Zwang bietet keine genügende Grundlage für eine…

Transfert des montants de la rémunération et du remboursement des frais par la collectivité publique en cas de changement de domicile (art. 404 al. 3 CC)

Le ou la curatrice a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés (art. 404 al. 1 CC). Cette réglementation est applicable aussi bien aux mandataires privés qu’aux mandataires professionnels. Sur la base du principe de la causalité, ces coûts sont supportés en première ligne par la fortune de la personne sous curatelle (BSK ZGB I-Reusser, art. 404 N 28). En…

Übernahme der Kosten für Entschädigung und Spesen der Führung der Beistandschaft durch das Gemeinwesen bei Wohnsitzwechsel (Art. 404 Abs. 3 ZGB)

Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und den Ersatz der Spesen (Art. 404 Abs. 1 ZGB). Diese Regelung ist sowohl für die privaten wie die beruflichen Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen anwendbar. Nach dem Verursacherprinzip werden diese Kosten in erster Linie dem Vermögen der betreuten Person belastet (BSK ZGB I-Reusser, Art. 404 N 28). Je…