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Internationales und ausländisches Recht

Entzug der aufschiebenden Wirkung beim Entscheid über die Erlaubnis zum Wegzug mit dem Kind ins Ausland (Art. 301a i.V.m. Art. 450c ZGB)

Die vorliegenden Ausführungen nehmen Bezug auf das Urteil des EGMR vom 8. Februar 20221 und zeigen auf, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgen kann. Es wird empfohlen, die aufschiebende Wirkung nicht oder nur mit grosser Zurückhaltung zu entziehen.

Retrait de l’effet suspensif en cas d’autorisation de transfert de la résidence de l’enfant à l’étranger (art. 301a et 450c CC)

Les développements ci-dessous se réfèrent à l’arrêt de la CEDH du 8 février 20221 et indiquent comment le mettre en œuvre en pratique. Il est recommandé de ne pas retirer l’effet suspensif ou de ne le faire qu’avec beaucoup de retenue.

Protection de l’adulte: 10 ans de jurisprudence fédérale – morceaux choisis

Das am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzte Erwachsenenschutzrecht findet seit nunmehr zehn Jahren Anwendung. Der vorliegende Beitrag nimmt dieses Jubiläum zum Anlass für einen Überblick zu den grundlegenden Urteilen, welche in dieser Zeit vom Bundesgericht gefällt wurden, sei es hinsichtlich den Organisations- und…

Die damaligen Revisionsziele des neuen Erwachsenenschutzrechts – eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes

Dieser Beitrag wirft ausgewählte Streiflichter auf die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts seit seinem Inkrafttreten anfangs 2013. Im Lichte der damaligen Revisionsziele wird eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts vorgenommen. Während die Steuerungsfähigkeit von Gesetzen generell in Frage gestellt sein dürfte, weist der Beitrag auf die teilweise…

Erwachsenenschutz und Behindertenrechtskonvention: Stossrichtung und Umsetzung für die Praxis

Die Stossrichtung der Behindertenrechtskonvention (BRK) wird für den Erwachsenenschutz mit ihrem Fokus auf Selbstbestimmung, staatlicher Verpflichtung zur Unterstützung und Schutzvorkehrungen dargestellt. Zugleich werden die Rückmeldungen des Ausschusses beschrieben und rechtlich eingeordnet. Der Aufsatz schliesst mit einem praxisorientierten Umsetzungsteil für KESB und Beistandspersonen.
Prof. FH Dr. iur. Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management
ZKE-RMA 6/2022 | S. 474