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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Conduite du mandat

24 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Verrechnung der Mandatsentschädigung mit «Mängeln» aus der Mandatsführung?

Die KESB kann Mängel in der Mandatsführung nicht mit der Mandatsentschädigung verrechnen, weil das Bundesrecht separate Verfahren und Schutzinstrumente für die Berichtsprüfung (Art. 410 f., Art. 415 ZGB) und die Haftung (Art. 454 ZGB) vorsieht. Zudem bedarf es für eine Verrechnung der Gegenseitigkeit von Forderungen. Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil der Berufsbeistand bzw. die…
Abhandlungen

Die Selbstbestimmung im revidierten Erwachsenenschutzrecht

Das revidierte Erwachsenenschutzrecht sieht vor, dass die Selbstbestimmung im Rahmen von behördlichen Massnahmen so weit als möglich erhalten und gefördert werden soll (Art. 388 Abs. 2 ZGB). Zudem soll die Selbstbestimmung auch durch die eigene Vorsorge und die gesetzlichen Vertretungsrechte ermöglicht werden. Der Aufsatz setzt bei der Selbstbestimmung an und beleuchtet, was…
Prof. (FH) Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH/MAS
ZKE-RMA 3/2015 | S. 215

Das neue Erwachsenenschutzrecht aus der Sicht einer Berufsbeistandschaft

Der Beitrag schildert aus dem Blickwinkel einer Berufsbeistandschaft im Kanton Zürich, worin seit Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechts die wesentlichen Veränderungen in der Auftragserfüllung liegen. Der Autor zieht nach zweieinhalb Jahren Praxis eine erste Bilanz und nennt neue Herausforderungen für Beiständinnen und Beistände. Er geht kritisch auf Aspekte der Zusammenarbeit zwischen…
Aus der Praxis

Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft

Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt die Entstehung des Handlungsplanes, die Schnittstelle zwischen Berufsbeistandschaft und KESB, detailliert auf. Der Abklärungsbericht der KESB dient als Grundlage für die Aufträge an die Beistandspersonen und zugleich als wichtige Informationsquelle für die Erstellung des Handlungsplanes. Der praxisorientierte Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit des…
Abhandlungen

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht aus der Perspektive der Betroffenen

Acht Personen, welche in den letzten Jahren mit einer KESB, einer Berufsbeistandschaft, einem Heim etc. in Kontakt gekommen sind, haben in Interviews von ihren Erlebnissen mit dem «System Kindes- und Erwachsenenschutz» erzählt. Anhand von «O-Ton-Zitaten» wird über ihre Erfahrungen mit der Verfahrensführung der KESB, mit der Mandatsführung der Beiständ:innen, aber auch zu den Themen Partizipation…
Abhandlungen

Qualität der Beziehungsgestaltung in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz

Aufgabe der Beistandschaften ist es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (gemäss Art. 390 Abs. 1 ZGB v.a. psychische Störung, geistige Behinderung) bei der Ausübung ihrer Aufgaben so zu unterstützen, dass ihr Wunsch, Wille und ihre Präferenzen wenn immer möglich umgesetzt werden. Dies erfordert eine Personenzentrierung in der Betreuung. Ziel dieses Beitrags ist es, auf Basis der…
Prof. Dr. Dipl. Psychologin Renate Kosuch, Prof. Dr. iur. Daniel Rosch
ZKE-RMA 6/2019 | S. 512
Abhandlungen

Standards de qualité pour le placement extra-familial

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) haben untersucht, was in den Kantonen im Pflegekinderwesen funktioniert und was noch zu verbessern wäre. Anhand von guten Praxisbeispielen, Literatur und Fachdiskursen wurden in…
Prof. Diana Wider, Prof. Beat Reichlin, Gaby Szöllösy, Joanna Bärtschi
ZKE-RMA 4/2021 | S. 351
Abhandlungen

La protection des sujets de recherche vulnérables selon la loi sur la recherche sur l’être humain

Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Forschung am Menschen verstärkt den Schutz von Personen, die als besonders verletzbar gelten. Forschung an solchen Personen ist keineswegs selten und insofern nötig, als sie der Entwicklung von Behandlungen dient, welche auf den Zustand der Betroffenen abgestimmt…
Mitteilungen

Transfert d’une mesure du droit de protection de l’enfant et de l’adulte après un changement de domicile (art. 442 al. 5 CC)

Les mesures de protection de l’enfant et de l’adulte sont en principe exécutées au domicile de la personne concernée. Si une personne concernée par une mesure du droit de protection de l’enfant ou de l’adulte change de domicile, l’APEA du nouveau lieu de domicile doit reprendre immédiatement la mesure, conformément à l’art. 442 al. 5 CC. Demeurent toutefois expressément…