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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Subsidiarité

62 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Les droits fondamentaux et le principe de subsidiarité en protection de l’adulte et de l’enfant

Während der Ermessensspielraum der KESB mitunter in Frage gestellt wird, finden nicht zuletzt in Politik und Medien, aber auch innerhalb von Behörden rege Debatten statt, in denen liberale Haltungen auf staatlichen Interventionismus treffen. Erwachsenen- und Kindesschutzmassnahmen greifen in Grundrechte ein. Von…
Abhandlungen

Prosoziale Regelabweichungen als Ursache für hohe Massnahmenzahlen im Kindesschutz

Im Kanton Bern werden deutlich mehr Kindesschutzmassnahmen durch die KESB angeordnet als in anderen Kantonen. Dies wirft die Frage auf, ob das Grundprinzip der Subsidiarität des behördlichen Kindesschutzes zu wenig beachtet wird. Das Subsidiaritätsprinzip schützt Kinder und ihre Familien vor unnötigen staatlichen Zwangsmassnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls. Der Autor des vorliegenden…
Abhandlungen

Menschen ermächtigen! Vom paternalistischen Staat zu einem System der Ermächtigung

Die Grundsätze des zeitgemässen Kindes- und Erwachsenenschutzes – Menschenwürde, Selbstbestimmung, Subsidiariät und Verhältnismässigkeit – haben sich ebenso bewährt wie die Gewährleistung des Schutzes durch interdisziplinäre Fachbehörden. Anforderungs­reiche Fallkonstellationen haben aber auch die Notwendigkeit der ständigen Weiterent­wicklung der rechtlichen Grundlagen und der Kindes- und…
Aus der Praxis

Auswirkungen einer IV-­Berentung des Pflegevaters auf die Finanzierung des Pflegeplatzes eines bevormundeten Kindes

Überlässt eine Vormundin das bevormundete Kind den Grosseltern, ohne im Pflegevertrag eine Unterhaltsfinanzierung vorzusehen, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Pflegeverhältnis vor. Erlangt ein Pflegeelternteil während der Dauer der Pflege einen Anspruch auf IV-Berentung, hat er für ein unentgeltlich betreutes Pflegekind auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente. Wurde der Unterhalt des Kindes…
Abhandlungen

Leichte Sprache im Erwachsenenschutz:

«Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft.»1 Obiger Textausschnitt erscheint mit dem Erwachsenenschutz vertrauten…
Annette Lichtenauer, Gabriela Antener, Anne Parpan-Blaser, Simone Girard
ZKE-RMA 2/2018 | S. 101
Abhandlungen

La protection des sujets de recherche vulnérables selon la loi sur la recherche sur l’être humain

Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Forschung am Menschen verstärkt den Schutz von Personen, die als besonders verletzbar gelten. Forschung an solchen Personen ist keineswegs selten und insofern nötig, als sie der Entwicklung von Behandlungen dient, welche auf den Zustand der Betroffenen abgestimmt…