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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Umfassende Beistandschaft

90 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Umfassende Beistandschaft für ein behindertes volljähriges Kind und Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen: Rolle der KESB?

Eltern betreuen ihr zu Hause lebendes, behindertes volljähriges Kind, für das sie eine umfassende Beistandschaft ausüben2. Die Hilflosenentschädigung (Art. 42ter IVG), die IV-Rente und Ergänzungsleistungen werden formlos direkt den Eltern als Beistände überwiesen. Weil sie offenbar Missbrauchsrisiken sehen, verlangen einzelne Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Abschluss eines…
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
Aus der Praxis

Entscheidungs­zuständigkeit des umfassenden Beistandes bei Uneinigkeit bevoll­mächtigter Patienten­vertreter

Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art. 373 Abs. 2 i.V.m. Art. 368 ZGB das Erforderliche an. Steht die betroffene Person unter umfassender Beistandschaft, erübrigt sich die Intervention…
Abhandlungen

Entscheidungen über den Reanimations­status im Kindes- und Erwachsenen­schutz

Der Beitrag befasst sich mit der Thematik der Patientenvertretung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht anhand des Beispiels des Reanimationsstatus. Die Verfasserin zeigt dabei einerseits die Grenzen der Vertretung auf. Andererseits kommt sie aufgrund der rechtlichen Grundlagen und medizinethischen Standards zum Schluss, dass – jenseits des klassischen Vertreterentscheids – sog. …
Abhandlungen

Die damaligen Revisionsziele des neuen Erwachsenenschutzrechts – eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes

Dieser Beitrag wirft ausgewählte Streiflichter auf die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts seit seinem Inkrafttreten anfangs 2013. Im Lichte der damaligen Revisionsziele wird eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts vorgenommen. Während die Steuerungsfähigkeit von Gesetzen generell in Frage gestellt sein dürfte, weist der Beitrag auf die teilweise…

Editorial

Am 1. Januar 2013 ist nach 20-jährigen Vorarbeiten das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat das mehr als 100-jährige Vormundschaftsrecht abgelöst. Seit zehn Jahren wird…
Prof. FH Christoph Häfeli, Martin Stettler
ZKE-RMA 6/2022 | S. 423