Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Zuständigkeit einer Behörde

107 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Finanzierung von ­Kindesschutzmassnahmen

Für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist primär die KESB am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes zuständig, und die daraus entstehenden Kosten hat die Sozialhilfebehörde am Unterstützungswohnsitz des Kindes sicherzustellen, soweit die Eltern nicht zum Vor­neherein deren Finanzierung sicherstellen können. Dritte, welche zur Umsetzung der angeordneten Massnahmen Dienstleistungen erbringen,…
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung und Führung von Erwachsenenschutzmassnahmen zugunsten von Flüchtlingen

Die örtliche Zuständigkeit zur Anordnung einer Erwachsenenschutzmassnahme für Flüchtlinge richtet sich nicht nach dem ihnen durch die Migrationsbehörden zugewiesenen Aufenthaltsort, sondern nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Massgeblich sind demnach die konkreten Lebensumstände. Ist die Stabilität eines Aufenthaltes, der vom migrationsrechtlich zugewiesenen Ort abweicht, ungewiss, wird die…
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
Abhandlungen

Örtliche Zuständigkeit zur subsidiären Finanzierung des Kindesunterhalts; namentlich von Kindesschutzmassnahmen

Während die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe bei Erwachsenen – wenn auch im Einzelfall immer wieder schwierig zu entscheiden – nach einer weitgehend standardisierten Praxis vonstattengeht, ist im Bereich der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Finanzierung von Kindesunterhaltskosten, namentlich Kindesschutzmassnahmen, keine…
Aus der Praxis

Übertragung der Kindesschutzmassnahme an den Aufenthaltsort des Kindes

Die Frage, ob eine Kindesschutzmassnahme auf den Aufenthaltsort zu übertragen sei, fällt in den Zuständigkeitsbereich der abgebenden und übernehmenden KESB und ist deshalb nicht vom Sozialdienst, welcher die Massnahme nach der Übertragung führen müsste, zu entscheiden. Einem Kind, dessen ausländische Mutter seit sieben Jahren nachrichtenlos abwesend ist, und dessen Vater vor vier Jahren…
Aus der Praxis

Meinungsaustausch bei örtlichen Zuständigkeitskonflikten (Art. 444 ZGB): Empfehlungen zum zweckmässigen Vorgehen

In der Praxis führen örtliche Zuständigkeitskonflikte verschiedentlich zu erheblichen Problemen, was sich in zeitlichen Verzögerungen und Blockaden von Verfahren oder Übertragungen von Massnahmen auswirkt. Kann im gesetzlich vorgesehenen Meinungsaustausch (Art. 444 Abs. 3 ZGB) zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) keine Einigung erzielt werden, so ist der gerichtliche…