Die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hat massgeblich dazu beigetragen, dass erhöhte Anforderungen an juristisch korrekte Verfahrensleitungen und -schritte, aber auch an sozialarbeiterisch geprägte und fundierte Abklärungen gestellt werden. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung bzw. einer Schutzbedürftigkeit eines Erwachsenen eröffnet einen Ermessensspielraum, der mit fachlich abgestützten Begründungen gefüllt werden soll.