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From the magazine ZKE-RMA 2/2015 | p. 167-172 The following page is 167

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (November 2014 bis Februar 2015) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 33-15

Ein erstes Urteil zur umfassenden Beistandschaft

BGer 5A_617/2014 vom 1. Dezember 2014 (f):

1. Aus dem Subsidiaritätsprinzip folgt, dass die KESB nur dann Schutzmassnahmen anordnen kann, wenn die Unterstützung, derer die betroffene Person bedarf, nicht durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste erbracht werden kann (Art. 389 Abs. 1 ZGB). Stellt die KESB fest, dass die Unterstützung aus dem erwähnten Kreis nicht ausreicht, oder erscheint ihr diese von vornherein als ungenügend, hat sie eine Massnahme anzuordnen. Diese hat das Verhältnismässigkeitsprinzip zu respektieren, muss also geeignet sein, den angestrebten Schutzzweck zu erreichen, darf die Freiheit der betroffenen Person nicht stärker beschränken als hiefür notwendig und hat ein vernünftiges Verhältnis zwischen Eingriff und Schutzzweck zu wahren (Art. 389 Abs. 2 ZGB). Die KESB hat die…

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