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From the magazine ZKE-RMA 3/2015 | p. 226-244 The following page is 226

Wann ist Alleinsorge anzuordnen und wie ist diese zu regeln?1

Die am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Revision des Sorgerechts sieht vor, dass die elterliche Sorge auch dann beiden Eltern nach einer Scheidung belassen bzw. nicht miteinander verheirateten Eltern zugeteilt werden kann, wenn sie sich nicht darauf geeinigt haben. Der Beitrag geht auf Konstellationen ein, welche trotz des neuen Prinzips zur Alleinsorge führen können. Aufgezeigt wird, dass Alleinsorge nicht zwingend die Folge eines Kindesschutzverfahrens, sondern nach wie vor auch das Resultat einer Kinderzuteilung sein kann. Weil es sich beim Kindesschutz und bei der Kinderzuteilung um zwei verschiedene Rechtsinstitute handelt, sind auch Entscheidungskriterien und Wirkungen unterschiedlich.

Quand et selon quelles modalités l’autorité parentale doit-elle être confiée à un seul parent?

La révision du droit de l’autorité parentale entrée en vigueur le 1er juillet 2014 prévoit que l’autorité parentale conjointe peut être laissée au deux parents après un divorce ou attribuée…

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