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From the magazine ZKE-RMA 6/2015 | p. 447-450 The following page is 447

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Bundesverfassung und internationale Abkommen (Juli bis Oktober 2015)

ÜR 114-15

Schicksal konservierter Embryonen

Urteil der Grossen Kammer vom 27. August 2015 i.S. Parrillo c. Italien:

1. Spenden von überzähligen Embryonen aus In-vitro-Fertilisationen zu wissenschaftlichen Zwecken sind in Italien untersagt. 2. Dieses Verbot beschlägt nicht das Recht auf Achtung des Familienlebens, sondern des Privatlebens: Die Beschwerdeführerin hat auf eine Schwangerschaft verzichtet, aber die Embryonen enthalten ihr Erbgut. 3. In solch heiklen ethischen Fragen verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Regelungsspielraum. Der Kern des Schutzbereichs von Art. 8 EMRK ist nicht tangiert, da es weder um einen zentralen Aspekt des Lebens noch der Identität geht. 4. Es fehlt denn insoweit auch an einem europaweiten Konsens (vgl. sodann Art. 18 Abs. 2 «Oviedo»-Konvention1). 5. Aus dem Umstand, dass in Italien sowohl der Schwangerschaftsabbruch als auch die Forschung an ausländischen Stammzellen zulässig sind, lässt sich im vorliegenden Zusammenhang nichts ableiten.

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