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From the magazine ZKE-RMA 1/2016 | p. 75-79 The following page is 75

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (November 2015 bis Januar 2016) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)

ÜR 17-16

Beistandschaft mit «punktuellem» Entzug der Handlungsfähigkeit

BGer 5A_44/2015 vom 8. Dezember 2015 (d):

1. Über einen jungen Erwachsenen wurde eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung errichtet, wobei ihm die Handlungsfähigkeit (nur) für die Führung des Prozesses gegen seinen Vater (Herausgabe des Kindesvermögens) entzogen wurde (Art. 394 Abs. 2 ZGB). 2. Ein Verbeiständeter kann grundsätzlich in sämtlichen Bereichen weiterhin selbständig handeln, muss sich aber die Handlungen des Beistands anrechnen und gefallen lassen (Art. 394 Abs. 3 ZGB). Dadurch besteht das Risiko, dass der Beistand und der Verbeiständete in derselben Angelegenheit inhaltlich verschiedene Willenserklärungen abgeben. Muss damit gerechnet werden, dass Letzterer die Handlungen des Beistands absichtlich oder ungewollt hindert oder durchkreuzt und so die ordnungsgemässe Erledigung der dem…

[…]