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From the magazine ZKE-RMA 1/2017 | p. 44-47 The following page is 44

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Bundes­verfassung und internationale Abkommen (September bis Dezember 2016)

ÜR 1-17

Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater

Urteil des EGMR vom 8. Dezember 2016 i.S. L.D. u. P.K. c. Bulgarien:

1. Das Landesrecht erlaubt es dem vermeintlichen Erzeuger nicht, eine Vaterschaftsanerkennung anzufechten. 2. Eine Anfechtung durch die Behörden ist zwar möglich, wann diese zu handeln haben ist aber gesetzlich nicht geregelt. Wer glaubt, biologischer Vater zu sein, kann dies den Behörden bloss anzeigen, gegen deren Untätigkeit jedoch kein Rechtsmittel ergreifen. 3. Das Landesrecht verpflichtet die Behörden nicht zu einer Interessenabwägung; offenbar wird dem Kindeswohl Rechnung getragen, aber die übrigen Interessen werden nicht berücksichtigt, auch nicht jene des Präsumtivvaters. Die behördliche Anfechtung scheint auf ausserordentliche Fälle beschränkt, in denen eine Gefährdung des Kindes droht. 4. Eine vorgezogene Anerkennungserklärung stellt kein taugliches Mittel zur Begründung der eigenen Vaterschaft dar, zumal der Betroffene…

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