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From the magazine ZKE-RMA 2/2018 | p. 101-106 The following page is 101

Leichte Sprache im Erwachsenenschutz:

Eine Möglichkeit Kommunikationsbarrieren abzubauen und zu verhindern, dass «man sich verkantet»

«Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft.»1

Obiger Textausschnitt erscheint mit dem Erwachsenenschutz vertrauten Fachpersonen wohl eher befremdlich. Er entstammt einer Informationsbroschüre zum Erwachsenenschutz, die die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in einem gemeinsamen Projekt mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Solothurn erarbeitet hat. Die leicht verständliche Broschüre entspricht den Regeln der Leichten Sprache. Der oben zitierte Absatz beschreibt das Subsidiaritätsprinzip im Erwachsenenschutz, was sich im Original folgendermassen liest: «Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn: die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere…

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