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From the magazine ZKE-RMA 3/2018 | p. 211-217 The following page is 211

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes­ und Erwachsenenschutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Januar bis April 2018)

ÜR 90-18

Art. 219 StGB und Opfereigenschaft

BGer 1B_500/2017 vom 9. März 2018 (f):

1. Opferstellung nach Art. 116 StPO. 2. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach Art. 219 StGB. Geschütztes Rechtsgut ist die körperliche und seelische Entwicklung von Personen unter 18 Jahren. Es handelt sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt. 3. Bei einem Gefährdungsdelikt wird die Opfer­eigenschaft nach Art. 116 StPO grundsätzlich verneint, da sie eine tatsächlich Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2018 | S. 211-217 Es folgt Seite № 212eingetretene Beeinträchtigung voraussetzt. Eine solche liegt indes vor, wenn die Gefährdung unmittelbar eine psychische Störung bewirkt hat. Die Beeinträchtigung muss ein gewisses Gewicht aufweisen. 4. Hier haben Vater und Stiefmutter eines 13-Jährigen ein gleichaltriges Mädchen aus Mazedonien in die Schweiz geholt, um es mit ihrem Sohn zu «verheiraten». Nach einer Zeremonie wurde das «Paar» in einem gemeinsamen Zimmer untergebracht. Das Mädchen durfte die…

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