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From the magazine ZKE-RMA 5/2018 | p. 363-383 The following page is 363

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Mai bis August 2018) / Kindesverhältnis

1. Kindesverhältnis

1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses

ÜR 102-18

Verspätete Vaterschaftsaufhebungsklage – Recht auf Kenntnis der Abstammung

BGer 5A_921/2017 vom 16. Juli 2018 (d):

1. Klage eines (damals) 62-Jährigen auf Aufhebung der Vaterschaft des 1997 verstorbenen Ehemanns seiner Mutter mit der Begründung, er stamme von einem 1963 verstorbenen Dritten ab. Klageanhebung elf Monate nach dem Zeitpunkt, in dem er von seiner Mutter von seiner wahren Abstammung erfahren hatte. Die absolute Verwirkungsfrist von Art. 256c Abs. 2 ZGB (ein Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit) war längst abgelaufen. 2. Die Fristwiederherstellung nach Art. 256c Abs. 3 ZGB eröffnet keine zusätzliche Frist. Die Klage ist so rasch als möglich einzureichen, nachdem der Grund für die Verzögerung weggefallen ist, wobei die Rechtsprechung von einer Monatsfrist ausgeht, es sei denn, aussergewöhnliche Umstände hätten den Kläger daran gehindert, rasch zu handeln (ÜR 10-11). 3. Der wichtige Grund gemäss

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