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From the magazine ZKE-RMA 1/2019 | p. 59-63 The following page is 59

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Er­wach­se­nen­schutz­recht - Zivilgesetzbuch (September bis Dezember 2018) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 35-19

Kombinierte Beistandschaft – Wohnverhältnisse, finanzielle Angelegenheiten

BGer 5A_417/2018 vom 17. Oktober 2018 (f):

1. Ermessen der KESB in Erwachsenenschutzbelangen; Zurückhaltung des Bundesgerichts. 2. Sind die Voraussetzungen von Art. 390 ZGB erfüllt, ordnet die KESB die für Wohl und Schutz des Betroffenen erforderlichen Massnahmen an (Art. 388 ZGB). Das Schutzbedürfnis muss für den Betroffen wichtige Bereiche beschlagen, die persönlicher oder finanzieller Natur sein können. 3. Die KESB soll nur eingreifen, soweit die Unterstützung von Familie, Nahestehenden oder privaten und öffentlichen Diensten nicht ausreicht (Subsidiarität, Art. 389 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB). Gegebenenfalls ist eine Massnahme anzuordnen, die verhältnismässig – also erforderlich und geeignet (Art. 389 Abs. 2 ZGB) – ist und eine vernünftige Zweck-Mittel-Relation wahrt (ÜR 39-14). 4. Die Vertretungsbeistandschaft (A…

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