Aller au contenu principal

From the magazine ZKE-RMA 6/2019 | p. 457-479 The following page is 457

Ergänzungsleistungen – Worauf bei der Mandatsführung zu achten ist

Oft ist es der Beistand, der die Ergänzungsleistungen für die betroffenen Personen regelt. Die finanzielle Ressourcenerschliessung erfordert einerseits Fachwissen über den Sozialversicherungszweig «Ergänzungsleistungen», andererseits eine sorgfältige und übersichtliche Administration. Im Ergänzungsleistungsrecht sind besondere Fristen und Anspruchsvoraussetzung zu beachten, auch während eines laufenden Anspruchs. Werden sie verpasst oder übersehen, führt das zu sogenannten «EL-Schadenfällen». Der Beitrag1 soll den Beiständen als Hilfsmittel dienen, um Ansprüche auf Ergänzungsleistungen (nachfolgend EL) zu prüfen und Haftungsfällen vorzubeugen.

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen erwachsene Personen, welche unter einer Beistandschaft stehen, und Beistände, die auf Beschluss der KESB die Kompetenzen erhalten haben, das Einkommen und Vermögen der betroffenen Person zu verwalten und die sozialversicherungsrechtliche Administration zu regeln. Nicht berücksichtigt…

[…]