Aller au contenu principal

From the magazine ZKE-RMA 3/2020 | p. 254-257 The following page is 254

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2020) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 84-20

Vorsorgeauftrag und Urteilsfähigkeit

BGer 5A_526/2019 vom 4. März 2020 (d):

1. Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Die Betroffene verlangt Aufhebung der Massnahme und Validierung ihres Vorsorgeauftrags. 2. Mit einem Vorsorgeauftrag wird für den Fall, dass eine Person urteilsunfähig wird, geregelt, wer sie im Rechtsverkehr vertritt, die Personensorge oder die Vermögenssorge übernimmt (Art. 360 Abs. 1, Art. 363 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 2 ZGB). 3. In ihrer Beschwerde bestreitet die Beschwerdeführerin das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes; sie leide unter einem nur mittelschweren demen- Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2020 | S. 254-257 Es folgt Seite № 255ziellen Syndrom, das nicht zu einer Urteilsunfähigkeit führe. Auch die KESB begründet die angeordnete Massnahme nicht mit der Urteilsunfähigkeit der…

[…]