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From the magazine ZKE-RMA 3/2020 | S. 268-268 The following page is 268

Corona-Virus

Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, hat der Bundesrat am 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Dadurch ist er befugt, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus anzuordnen. In den Bereichen, die durch das Bundesrecht nicht geregelt sind, behalten die Kantone ihre Kompetenzen. Die KOKES trägt dazu bei, die Aktivitäten der Kantone im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu koordinieren und offene Fragen zu klären. Auf der KOKES-Website (www.kokes.ch > Aktuell) sind nützliche Informationen zusammengestellt (Empfehlungen zur Ausübung des Besuchsrechts u.a.).

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