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Kantonale Urteile

Obergericht des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Entscheid vom 4. April 2020 KES 21 939

Versicherungsleistungen aus beruflicher Vorsorge haben Unterhaltscharakter und fallen, unabhängig davon, ob es sich um eine Rente oder eine Kapitalauszahlung handelt, unter den Begriff der «ähnlichen Leistungen» i.S.v. Art. 320 Abs. 1 ZGB. Als solche dürfen sie ohne Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in…

Obergericht des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Entscheid vom 17. Dezember 2020 KES 20 852

Die Kompetenzattraktion gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage (Art. 62 Abs. 1 ZPO; E. 5.2). Die Zuständigkeit zur Regelung der mit der Unterhaltsstreitigkeit verbundenen weiteren Kinderbelange obliegt damit dem Regionalgericht, das aufgrund der von der KESB ausgestellten…

Obergericht des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Entscheid vom 16. April 2020 (KES 19 866)

Die vom Kindes- und Erwachsenenschutzgericht ernannte Verfahrensbeiständin nach Art. 449a ZGB ist in erster Linie aus dem Vermögen der Verbeiständeten zu entschädigen. Die Entschädigung wird nur subsidiär – soweit die verbeiständete Person dazu aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist – vom…

Recupero dei diritti di visita paterni non esercitati – pandemia di COVID-19

Abweisung der Beschwerde der Mutter gegen einen Entscheid der regionalen Schutzbehörde, durch welchen die Erziehungsbeiständin zur Ausarbeitung eines Planes zum Nachholen der während des Lockdowns ausgefallenen väterlicher Besuchsrechte angewiesen wurde. Im beurteilten Fall ergaben sich im Kontext der Pandemie keine…

Obergericht des Kantons Bern Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Entscheid vom 28. August 2019 KES 19 519 KES 19 520 (uR)

Keine Heilung des rechtlichen Gehörs vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht, wenn vor der ersten Instanz zu Unrecht keine persönliche Anhörung eines Elternteils stattgefunden hat. Dies gilt selbst bei umfassender Kognition, da damit für die Parteien ein problematischer Verlust einer Rechtsmittelinstanz verbunden wäre (E. 6.1 f.).

Kantonsgericht Luzern Entscheid vom 08.02.2019 Fallnummer: 3H 18 17 (LGVE: 2019 II Nr. 4)

Ein nicht am vorinstanzlichen Verfahren beteiligter Dritter (hier der Sohn der Betroffenen) ist nicht befugt, gegen einen Entscheid der KESB betreffend Abnahme des Inventars Beschwerde zu erheben, wenn er eigene (rechtlich nicht geschützte) Interessen verfolgt und sich aus diesem Grund nicht auf die Legitimation der nahestehenden Person berufen kann.