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From the magazine ZKE-RMA 4/2016 | S. 313-315 The following page is 313

KOKES-Statistik 2015
Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Mit dem neuen Recht hat die KOKES auch die Erhebung der Statistikdaten angepasst. Neu erfolgen die Datenlieferungen elektronisch von den Fallführungssystemen der 146 KESB direkt auf eine zentrale Datenbank (statt von den 1415 Vormundschaftsbehörden mittels Papierformularen an die Aufsichtsbehörden). Angesichts der anforderungsreichen Umsetzung wurde mit einer Einführungszeit von 2 – 3 Jahren gerechnet, um zu verlässlichen Zahlen zu gelangen. Nachdem die Zahlen 2013 und 2014 noch unvollständig und gesamtschweizerisch nicht vergleichbar waren, sind die Zahlen 2015 in einer Qualität, die Rückschlüsse auf erste Trends erlaubt.

Die vorliegende KOKES-Statistik 2015 umfasst Daten aus 25 Kantonen resp. Daten von 144 KESB (von total 146 KESB)1. Obwohl die Zahlen noch nicht umfassend bereinigt sind (z.T. sind geringe Abweichungen nach oben oder unten möglich), sollen sie mit Hinweis auf entsprechende Vorbehalte…

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