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From the magazine ZKE-RMA 5/2016 | S. 337-339 The following page is 337

Kindes- und Erwachsenenschutz: Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung

Ein Tagungsbericht

Eine Person weigert sich, dass ihr ein entzündeter Backenzahn gezogen werden sollte. Sie befindet sich in einer manischen Phase und sieht die Notwendigkeit des zahnärztlichen Vorgehens nicht ein. Darf nun jemand an ihrer Stelle entscheiden? Wo liegt die Grenze zwischen dem Anspruch eines Menschen auf Schutz und seinem Anspruch auf Selbstbestimmung?

Die neun Referate und dreizehn Workshops haben sich rund um solche Fragen gedreht. An der Tagung teilgenommen haben exakt 486 Personen.

Christoph Häfeli gab das erste Referat; ihm fiel auch die Aufgabe zu, am zweiten Tag die Veranstaltung mit dem Schlusswort zu beenden. Hatte er im Eröffnungsreferat auf die Revisionsarbeiten und die Vorstellungen des Gesetzgebers über die Selbstbestimmung hingewiesen, schloss er mit seinem Schlusswort den Bogen folgendermassen: Schutz und Selbstbestimmung haben im Gesetz optimal Ausdruck gefunden, indem es formuliert, dass die Selbstbestimmung soweit irgend möglich erhalten und gefördert werden soll…

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