Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Mai bis August 2016) / Erwachsenenschutz
2. Erwachsenenschutz
2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)
ÜR 112-16
Beschwerdebefugnis der Tochter der Verbeiständeten
BGer 5A_729/2015 vom 17. Juni 2016 (d):
1. Eine umfassend verbeiständete Person ist prozessfähig, soweit ihre eigene Handlungs- und Prozessfähigkeit im Streit liegt (ÜR 103-14), nicht aber bezüglich der Person des Prozessbeistands. 2. Die an einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung leidende Verbeiständete konnte ihre Tochter nicht mehr bevollmächtigen, das Verfahren in ihrem Namen zu führen (vgl. ÜR 35-12). 3. Soweit die Tochter Interessen ihrer Mutter geltend macht, ist sie nicht legitimiert, im eigenen Namen Beschwerde zu führen (Art. 76 Abs. 1 BGG); ein Fall von Prozessstandschaft ist nicht gegeben. Die Ausnahmebestimmung von Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB gilt nur für den kantonalen Rechtsweg und nicht für das Verfahren vor Bundesgericht (ÜR 60-16, 58-16, 52-16, 147-15, 146-15, 99-15). 4. Auch aus Art. 401 Abs. 2 ZGB (Berücksichtigung…