Kapazitäten und Rahmenbedingungen geschlossen geführter betreuter Wohneinrichtungen in der deutschsprachigen Schweiz
Kompetenzzentrum KESR, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Seit den 1990er-Jahren fand im Rahmen der Deinstitutionalisierung und Schliessung von Langzeitabteilungen in der Psychiatrie eine Verlegung von Langzeitpatientinnen und -patienten in betreute Wohnformen statt. Im Bereich der Wohninstitutionen mit geschlossen geführten Abteilungen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung übersteigt in der Deutschschweiz die Nachfrage das Angebot deutlich. Die Folgen sind für die Patientinnen und Patienten als auch für die verschiedenen Institutionen des psychiatrischen Versorgungssystems problematisch. Zudem werden die Wohninstitutionen mit komplexen Fragestellungen des Erwachsenenschutzrechts konfrontiert, die einer gut abgestimmte Zusammenarbeit und Koordination der involvierten Parteien bedarf. Das Erwachsenenschutzrecht berücksichtigt die Situation der Heime unzureichend, was in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Interpretationen des Erwachsenenschutzrechtes führt.