Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes durch das Kind wegen Zweifeln an der biologischen Abstammung
Aus der Beratungspraxis des SVBB1
Wird ein Kind während der Dauer einer Ehe geboren, gilt es als ehelich. Damit stammt es rechtlich von Ehefrau und Ehemann ab. Gibt es an der biologischen Abstammung Zweifel, weil ein Dritter das Kind gezeugt haben könnte, kann der Ehemann die Vaterschaft zeitlich befristet anfechten, wenn er der Zeugung nicht zugestimmt hat. Dem Kind steht diese Möglichkeit nur offen, wenn während der Dauer seiner Minderjährigkeit der gemeinsame Haushalt der Ehegatten aufgelöst worden ist. Die KESB hat gegen den ausdrücklichen Willen der Ehegatten weder die Pflicht noch das Recht, während der Dauer des gemeinsamen Haushaltes die Abstammung abklären zu lassen und dem Kind einen Beistand zu ernennen, welcher die Kinderbelange mit einem allfällig aussenstehenden Erzeuger klären soll. Gegen solche Interventionen können sich die Ehegatten mit Erfolg zur Wehr setzen, und beauftragte Sozialdienste dürfen bei solchen Aufträgen ihren Dienst verweigern.