KESB: Soziale Arbeit zweitrangig?
Das interprofessionelle Handeln im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist empirisch wenig abgesichert. Die kleine Fallstudie zeigt anhand von drei Gesprächen mit zwei Sozialarbeiterinnen und einem Sozialarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bzw. des Familiengerichts auf, was unter sozialarbeiterischem Handeln im Kindes- und Erwachsenenschutz verstanden wird und wie das interprofessionelle Handeln aus Sicht der Sozialen Arbeit gelingt. Eine Studie von Müller-Hermann et al. (2017) kommt zum Schluss, dass die Vorstellung, dass in einem interprofessionellen Entscheidungsgremium das je spezifische Wissen unterschiedlicher Professionen ein- und zusammengebracht wird, nur sehr begrenzt zutreffe. Es würden vielmehr Denk- und Arbeitsweisen aufeinandertreffen, die kaum miteinander vereinbar seien. Die Sozialarbeiterinnen als Fachfremde würden wie Laienrichterinnen behandelt, die von der vorsitzenden Richterin geführt werden. Die Erkenntnisse aus den drei Gesprächen…