Verkauf einer Liegenschaft im Rahmen einer Erbengemeinschaft
Aus der Beratungspraxis des SVBB1
Verbeiständete als Mitglieder einer Erbengemeinschaft können den Nachlass nur gemeinsam mit den Miterben verwalten. Insbesondere sind sie auch beim Verkauf einer Liegenschaft im gemeinschaftlichen Eigentum auf die Mitwirkung aller Erben angewiesen und müssen in Ermangelung einer gütlichen Einigung die gerichtliche Erbteilung verlangen. Die Beistandsperson hat darauf zu achten, dass im Rahmen der Erbteilung neben den erbrechtlichen vorab die güterrechtlichen Ansprüche des verbeiständeten überlebenden Ehegatten durchgesetzt werden. Sowohl die Veräusserung einer Liegenschaft aus dem Nachlass als auch die Erbteilung bedürfen der Zustimmung der KESB, sofern die handlungsfähige verbeiständete Person dazu nicht selbst ihre Einwilligung erteilen kann.
Vente d’un bien immobilier dans le cadre d’une communauté héréditaire
Les personnes sous curatelle faisant partie d’une communauté héréditaire ne peuvent administrer la succession qu’en commun avec les cohéritiers. Ils sont, eux…