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From the magazine ZKE-RMA 1/2023 | S. 74-77 The following page is 74

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (September bis Dezember 2022) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 35-23

Entlassung der Beiständin wegen eines Interessenkonflikts

BGer 5A_839/2021 vom 3. August 2022 (d):

1. Voraussetzungen für die Entlassung einer Beiständin nach Art. 423 Abs. 1 ZGB. 2. Fortsetzung von BGer 5A_345/2019 und 5A_71/2020 (ÜR 137-20). 3. Art. 423 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB betreffend Eignung setzt kein Fehlverhalten der Beiständin voraus, sondern lediglich eine (abstrakte) Gefährdung der Interessen der betroffenen Person (ÜR 39-17). Die Entlassung aus wichtigem Grund nach Art. 423 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB erfordert eine Gefährdung der Interessen bzw. des Wohls der betroffenen Person, wobei der wichtige Grund eine der Beiständin zuzuschreibende schwerwiegende Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der erwachsenenschutzrechtlichen Tätigkeit darstellt, etwa Amtsmissbrauch, Amtsanmassungen, Persönlichkeitsverletzungen oder Rollenkonflikte (ÜR 80-22, 50-14). 4. Die Behörde verfügt bei der Anwendung von Ar…

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