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From the magazine ZKE-RMA 2/2023 | S. 134-154 The following page is 134

Prosoziale Regelabweichungen als Ursache für hohe Massnahmenzahlen im Kindesschutz

Finanzielle Fehlanreize und eine fehlende Spezialisierung der Sozialdienste führen zu einer Abweichung vom Subsidiaritätsprinzip im Kindesschutz

Im Kanton Bern werden deutlich mehr Kindesschutzmassnahmen durch die KESB angeordnet als in anderen Kantonen. Dies wirft die Frage auf, ob das Grundprinzip der Subsidiarität des behördlichen Kindesschutzes zu wenig beachtet wird. Das Subsidiaritätsprinzip schützt Kinder und ihre Familien vor unnötigen staatlichen Zwangsmassnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls. Der Autor des vorliegenden Beitrags kommt in seiner Masterarbeit1 zum Schluss, dass es die Sozialdienste (kommunale Dienste) im Kanton Bern aus prosozialen Gründen oft vorziehen, im Auftrag der KESB – statt einvernehmlich – tätig zu sein. Die damit verbundene Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips erfolgt hauptsächlich als Reaktion auf eine unfair empfundene Abgeltung des Aufwandes im einvernehmlichen Kindesschutz. Daneben führt insbesondere die mangelnde Spezialisierung dazu, dass sich die kommunalen Dienste weniger als notwendig im Bereich des einvernehmlichen Kindesschutzes engagieren. Eine angemessene finanzielle…

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