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From the magazine ZKE-RMA 3/2023 | S. 242-246 The following page is 242

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2023) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 74-23

Mitwirkungsbeistandschaft und Verhältnismässigkeit

BGer 5A_537/2022 vom 15. Februar 2023 (f):

1. Die KESB verfügt hinsichtlich der Massnahmen des Erwachsenenschutzes über einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB), dessen Ausübung das BGer nur zurückhaltend überprüft. 2. Anforderungen des Verhältnismässigkeitsprinzips (Art. 389 ZGB). 3. Durch die Mitwirkungsbeistandschaft wird die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person von Gesetzes wegen eingeschränkt (Art. 396 Abs. 2 ZGB), wobei keine gesetzliche Vertretung durch den Beistand, sondern nur dessen Zustimmung erforderlich ist, die auch nach Vertragsschluss erteilt werden kann. Die Mitwirkungsbeistandschaft kann sich grundsätzlich nicht auf höchstpersönliche Rechte beziehen. 4. Als «Handlungen» i.S.v. Art. 396 Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2023 | S. 242-246 Es folgt Seite № 243Abs. 1 ZGB gelten insbesondere Immobiliengeschäfte,…

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