Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Januar bis April 2023)
ÜR 78-23
Kostentragung einer Spitalbehandlung bei fehlendem Unterstützungswohnsitz
Zur Publikation bestimmtes Urteil 8C_293/2021 vom 1. März 2023 (d):
1. Verpflichtung der Sitzgemeinde des Kantonsspitals (Münsterlingen) zur subsidiären Kostengutsprache für die stationäre Behandlung (Entbindung) einer jungen Frau ohne zivilrechtlichen Wohnsitz und fürsorgerechtlichen Unterstüt- Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2023 | S. 246-252 Es folgt Seite № 247zungswohnsitz. 2. Regelung der interkantonalen Zuständigkeit von Aufenthalts-, Wohn- und Heimatkanton; analoge Regelung für das innerkantonale Verhältnis durch das Thurgauer Sozialhilfegesetz. 3. Hat die bedürftige Person keinen Unterstützungswohnsitz, so wird sie vom Aufenthaltskanton unterstützt (Art. 12 Abs. 2 ZUG). Der Wohnkanton unterliegt gegenüber dem Aufenthaltskanton, der eine bedürftige Person im Notfall unterstützt, einer gewissen Ersatzpflicht (vgl. Art. 14 ZUG). 4. Die unterstützungsbedürftige Person hat ihren Wohnsitz…