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From the magazine ZKE-RMA 2/2024 | S. 104-114 The following page is 104

KES-Massnahmen zur Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen

Zulässige Sicherungsmittel zur Finanzierung von Pflegeplätzen bei Fremdplatzierung?

Bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit anschliessender Platzierung in ausserfamiliärer Pflege entstehende Kosten sind dem Kindsunterhalt zuzurechnen. Kommen die Eltern nicht ausreichend für die Kosten auf, hat das örtlich zuständige Gemeinwesen am Unterstützungswohnsitz des Kindes für die Kosten aufzukommen. Haben die Kindseltern einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen stellt sich die Frage, ob über eine Beistandschaft diese Leistungen geltend gemacht und in der Folge damit die Pflegeplatzfinanzierung sichergestellt, rsp. das vorleistungspflichtige Gemeinwesen damit entschädigt werden kann. Ausser für die Geltendmachung der Waisenrente, sind weder Kindes- noch Erwachsenenbeistandschaften dazu geeignet, diese Aufgabe zu übernehmen.

Mesures PEA pour faire valoir les prestations de sécurité sociale

Moyens de garantie autorisés pour financer les places d’accueil en cas de placement hors de la famille?

Les frais occasionnés par le retrait du droit de…

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