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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Betroffene

18 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Kurt Affolter-Fringeli
Aus der Praxis

Entscheidungs­zuständigkeit des umfassenden Beistandes bei Uneinigkeit bevoll­mächtigter Patienten­vertreter

Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art. 373 Abs. 2 i.V.m. Art. 368 ZGB das Erforderliche an. Steht die betroffene Person unter umfassender Beistandschaft, erübrigt sich die Intervention…
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531
Aus der Praxis

Unterhaltsregelung für Minderjährige und Volljährige und Subrogation

Den Prozess um Kindesunterhalt kann das Kind in eigenem Namen, vertreten durch den Inhaber der elterlichen Sorge oder durch einen Beistand führen. Der Elternteil, welchem die Verwaltung des Kindesvermögen zusteht, kann diesen Prozess auch in eigenem Namen führen (Prozessstandschaft). Der Unterhaltsanspruch, welcher im Falle einer öffentlichrechtlichen Unterstützung kraft gesetzlicher Subrogation…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli, Prof. FH, lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 3/2021 | S. 276
Aus der Praxis

Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender

Sowohl nach innerstaatlichem als auch dem für die Schweiz anwendbaren internationalen Kindesschutzrecht müssen unbegleitete minderjährige Asylsuchende umgehend eine Vertretung erhalten, welche die Lücke der fehlenden elterlichen Sorge schliesst. In welcher Form diese Vertretung genügt, hängt von den konkreten Umständen ab. Sobald die KESB Kenntnis erhält, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den…
Aus der Praxis

Bedarf es zur Mandatsaufnahme als Beistandsperson ­einer Rechtskraftbescheinigung?

Vor Aufnahme des beistandschaftlichen Mandats bedarf es einer rechtskräftigen Massnahme und einer rechtskräftigen Ernennung als Beistandsperson. In der Regel tritt die Rechtskraft ein mit unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist. Diese Frist braucht dann nicht abgewartet zu werden, wenn die KESB zum vorneherein einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, wenn die…
Aus der Praxis

Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Beistand

Einer für das gesundheitliche Wohl sowie hinreichende medizinische und therapeutische Unterstützung und Betreuung eingesetzten Beistandsperson haben Arzt und Ärztin alle nötigen Informationen auszuhändigen, welche für die Auftragserfüllung der Beistandsperson erforderlich sind. Die Vertretungskompetenz der Beistandsperson vermittelt die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und benötigt für eine…
Aus der Praxis

Beiständin als Erbschaftsverwalterin eines überschuldeten Nachlasses

Beistandspersonen sind entgegen dem missverständlichen Wortlaut von Art. 554 Abs. 3 ZGB nicht verpflichtet und meist auch nicht geeignet, Erbschaftsverwaltungsmandate für den Nachlass verstorbener ehemals Verbeiständeter zu übernehmen. Ist aufgrund einer bis zum Tod geführten Beistandschaft offensichtlich, dass der Nachlass überschuldet ist, wird die Ausschlagung vermutet und gelangt der…
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…
Abhandlungen

Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die…
Aus der Praxis

Stellvertretung bei Abwesenheit der Berufsbeistandsperson

Gesetzlich ist die Vertretung von abwesenden oder verhinderten Beistandspersonen nicht explizit geregelt. Es gehört zu den organisatorischen Grundlagen eines Dienstes, welcher gleichzeitig eine Grosszahl von Beistandschaften professionell führt, dass sowohl die vor­übergehende Abwesenheit (Weiterbildung, Krankheit, Unfall, Ferien etc.) als auch längerdauernde Vakanzen (z.B. Mutterschaftsurlaub)…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 2/2023 | S. 171