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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

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Aus der Praxis

Unterhaltsregelung für Minderjährige und Volljährige und Subrogation

Den Prozess um Kindesunterhalt kann das Kind in eigenem Namen, vertreten durch den Inhaber der elterlichen Sorge oder durch einen Beistand führen. Der Elternteil, welchem die Verwaltung des Kindesvermögen zusteht, kann diesen Prozess auch in eigenem Namen führen (Prozessstandschaft). Der Unterhaltsanspruch, welcher im Falle einer öffentlichrechtlichen Unterstützung kraft gesetzlicher Subrogation…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli, Prof. FH, lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 3/2021 | S. 276
Abhandlungen

Die Selbstbestimmung im revidierten Erwachsenenschutzrecht

Das revidierte Erwachsenenschutzrecht sieht vor, dass die Selbstbestimmung im Rahmen von behördlichen Massnahmen so weit als möglich erhalten und gefördert werden soll (Art. 388 Abs. 2 ZGB). Zudem soll die Selbstbestimmung auch durch die eigene Vorsorge und die gesetzlichen Vertretungsrechte ermöglicht werden. Der Aufsatz setzt bei der Selbstbestimmung an und beleuchtet, was…
Prof. (FH) Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH/MAS
ZKE-RMA 3/2015 | S. 215
Abhandlungen

Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die…
Abhandlungen

Prestations complémentaires – Ce à quoi il faut être attentif dans la gestion des mandats

Oft ist es der Beistand, der die Ergänzungsleistungen für die betroffenen Personen regelt. Die finanzielle Ressourcenerschliessung erfordert einerseits Fachwissen über den Sozialversicherungszweig «Ergänzungsleistungen», andererseits eine sorgfältige und übersichtliche De la revueZKE-RMA 3/2020 | p. 177-200La page…
Abhandlungen

Private Mandatsträger (Prima) und Angehörige als Beistand

Wie das alte Vormundschaftsrecht sieht auch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) vor, dass Privatpersonen und Angehörige als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden können. Auf die erstreckte elterliche Sorge2 wird hingegen verzichtet3. Seit 1. Januar 2013 stehen unter dem alten Recht entmündigte Personen von Gesetzes wegen unter umfassender Beistandschaft, wobei die…
Prof. / (FH) em. Lic. iur. Christoph Häfeli dipl. SA
ZKE-RMA 3/2015 | S. 198