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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Entschädigung des Beistands

12 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Aus der Praxis
Aus der Praxis

Sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von privaten Beistandspersonen und Fachbeistandspersonen

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB für eine hilfsbedürftige Person eine Beistandschaft anordnet, beauftragt sie eine Beistandsperson mit der Umsetzung der Massnahme. Die KESB setzt eine Person ein, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet ist und die dafür erforderliche Zeit einsetzen kann (Art. 400 Abs. 1 ZGB).
Aus der Praxis

Übernahme der Kosten für Entschädigung und Spesen der Führung der Beistandschaft durch das Gemeinwesen bei Wohnsitzwechsel (Art. 404 Abs. 3 ZGB)

Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und den Ersatz der Spesen (Art. 404 Abs. 1 ZGB). Diese Regelung ist sowohl für die privaten wie die beruflichen Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen anwendbar. Nach dem Verursacherprinzip werden diese Kosten in erster Linie dem Vermögen der betreuten Person belastet (BSK ZGB I-Reusser, Art. 404 N 28). Je…
Aus der Praxis

Umfassende Beistandschaft für ein behindertes volljähriges Kind und Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen: Rolle der KESB?

Eltern betreuen ihr zu Hause lebendes, behindertes volljähriges Kind, für das sie eine umfassende Beistandschaft ausüben2. Die Hilflosenentschädigung (Art. 42ter IVG), die IV-Rente und Ergänzungsleistungen werden formlos direkt den Eltern als Beistände überwiesen. Weil sie offenbar Missbrauchsrisiken sehen, verlangen einzelne Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Abschluss eines…
Aus der Praxis

Verrechnung der Mandatsentschädigung mit «Mängeln» aus der Mandatsführung?

Die KESB kann Mängel in der Mandatsführung nicht mit der Mandatsentschädigung verrechnen, weil das Bundesrecht separate Verfahren und Schutzinstrumente für die Berichtsprüfung (Art. 410 f., Art. 415 ZGB) und die Haftung (Art. 454 ZGB) vorsieht. Zudem bedarf es für eine Verrechnung der Gegenseitigkeit von Forderungen. Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil der Berufsbeistand bzw. die…
Aus der Praxis

Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender

Sowohl nach innerstaatlichem als auch dem für die Schweiz anwendbaren internationalen Kindesschutzrecht müssen unbegleitete minderjährige Asylsuchende umgehend eine Vertretung erhalten, welche die Lücke der fehlenden elterlichen Sorge schliesst. In welcher Form diese Vertretung genügt, hängt von den konkreten Umständen ab. Sobald die KESB Kenntnis erhält, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den…
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…
Aus der Praxis

Auskunftsbegehren einer KESB an eine Bank (Art. 448 ZGB)

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei Auskunftsbegehren resp. bei der Auskunftspflicht nach Art. 448 ZGB zu vereinfachen.
Aus der Praxis

Neues Ausländer- und Integrationsgesetz AIG: Die Beistandschaft als Widerrufsgrund?

Die Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) per 01.01.2019 hat bei einem Teil der Klientschaft Ängste ausgelöst, dass sich eine Beistandschaft in Bezug auf das Bleiberecht generell negativ auswirken könnte. Die neuen Bestimmungen bezüglich Widerruf von Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) aufgrund Nichterfüllung…
Simone Grimm MLaw, lic. iur. Maria Jurkovic Löffler M.A.
ZKE-RMA 6/2020 | S. 537
Aus der Praxis

Transfert des montants de la rémunération et du remboursement des frais par la collectivité publique en cas de changement de domicile (art. 404 al. 3 CC)

Le ou la curatrice a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés (art. 404 al. 1 CC). Cette réglementation est applicable aussi bien aux mandataires privés qu’aux mandataires professionnels. Sur la base du principe de la causalité, ces coûts sont supportés en première ligne par la fortune de la personne sous curatelle (BSK ZGB I-Reusser, art. 404 N 28). En…