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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Erwachsenenschutzrecht

10 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Kurt Affolter-Fringeli
Aus der Praxis

Unterhaltsregelung für Minderjährige und Volljährige und Subrogation

Den Prozess um Kindesunterhalt kann das Kind in eigenem Namen, vertreten durch den Inhaber der elterlichen Sorge oder durch einen Beistand führen. Der Elternteil, welchem die Verwaltung des Kindesvermögen zusteht, kann diesen Prozess auch in eigenem Namen führen (Prozessstandschaft). Der Unterhaltsanspruch, welcher im Falle einer öffentlichrechtlichen Unterstützung kraft gesetzlicher Subrogation…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli, Prof. FH, lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 3/2021 | S. 276
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531
Aus der Praxis

Stellvertretung bei Abwesenheit der Berufsbeistandsperson

Gesetzlich ist die Vertretung von abwesenden oder verhinderten Beistandspersonen nicht explizit geregelt. Es gehört zu den organisatorischen Grundlagen eines Dienstes, welcher gleichzeitig eine Grosszahl von Beistandschaften professionell führt, dass sowohl die vor­übergehende Abwesenheit (Weiterbildung, Krankheit, Unfall, Ferien etc.) als auch längerdauernde Vakanzen (z.B. Mutterschaftsurlaub)…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 2/2023 | S. 171
Aus der Praxis

Mandatsverantwortung des Beistandes versus Vorgaben der Organisation

Die mit dem Amt verbundene Verantwortung, der Bedarf nach Vertrauen und der hohe administrative Aufwand bei der Amtsübernahme stehen aus berufsethischer Sicht einer nur kurzfristigen Tätigkeit als Berufsbeistand entgegen. Im Gegensatz zu Pensionierungen, welche eine langfristige Planung und Organisation der Mandatsübergänge zulassen, muss bei Kündigung der Stelle als Berufsbeistand seitens der…
Aus der Praxis

Vertragsabschlüsse unter Missachtung der Handlungs­unfähigkeit des Verbeiständeten und deren Folgen

Hat die KESB einer schutzbedürftigen Person die Handlungsfähigkeit entzogen oder eingeschränkt, um sie vor untragbaren Verpflichtungen zu bewahren, sind Rechtsgeschäfte, welche die verbeiständete Person in Missachtung ihrer Handlungsunfähigkeit abgeschlossen hat, unwirksam. Dementsprechend dürfen daraus entstehende Rechnungen von der Beistandsperson auch nicht beglichen werden. Im Rahmen der…
Aus der Praxis

Zimmerräumung nach Tod eines Heimpensionärs

Die Räumung eines Heimzimmers lässt sich innert der gebotenen kurzen Zeit nicht immer formaljuristisch korrekt bewerkstelligen. Ehemalige Beistandspersonen verstorbener Verbeiständeter sehen sich dabei zuweilen Erwartungen gegenübergestellt, die sie aus recht­lichen Gründen nicht zu erfüllen vermögen. Aus pragmatischen Gründen sind kreative Lösungen gesucht, welche allerdings mit Fallstricken und…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 1/2022 | S. 93
Aus der Praxis

Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender

Sowohl nach innerstaatlichem als auch dem für die Schweiz anwendbaren internationalen Kindesschutzrecht müssen unbegleitete minderjährige Asylsuchende umgehend eine Vertretung erhalten, welche die Lücke der fehlenden elterlichen Sorge schliesst. In welcher Form diese Vertretung genügt, hängt von den konkreten Umständen ab. Sobald die KESB Kenntnis erhält, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den…
Aus der Praxis

Zivilrechtlicher und Unterstützungswohnsitz Minderjähriger bei aufgeteilter Kinderbetreuung zwischen Mutter und Sonderschulheim

Vertraut ein allein obhutsberechtigter Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind wochentags einem Sonderschulheim an, nimmt aber abgesehen davon die hauptsächliche Betreuungsverantwortung wahr, lässt sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes vom elterlichen Wohnsitz ableiten und ist bei unterschiedlichen Wohnsitzen der Eltern nicht der Sitz des Sonderschulheimes gemäss Art. 25…
Aus der Praxis

Bedarf es zur Mandatsaufnahme als Beistandsperson ­einer Rechtskraftbescheinigung?

Vor Aufnahme des beistandschaftlichen Mandats bedarf es einer rechtskräftigen Massnahme und einer rechtskräftigen Ernennung als Beistandsperson. In der Regel tritt die Rechtskraft ein mit unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist. Diese Frist braucht dann nicht abgewartet zu werden, wenn die KESB zum vorneherein einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, wenn die…